Testaments­vollstreckung

Wir werden für Sie als Testamentsvollstrecker tätig

Ein Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, die letztwillige Verfügung des Erblassers zur Ausführung zu bringen und den Nachlass zu verwalten. In diesem Rahmen ist er, soweit im Testament nichts anderes bestimmt ist, auch berechtigt und verpflichtet, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über die Nachlassgegenstände zu verfügen. (§ 2215 Abs. 1 BGB) 
Gehören zum Nachlass Einzelunternehmen, die nicht liquidiert, sondern fortgeführt werden sollen, so ist der Testamentsvollstrecker bei der Abwicklungsvollstreckung vor die Notwendigkeit gestellt, unternehmerische Entscheidungen zu treffen. Die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse eines Steuerberaters sind gerade in diesem Fall unersätzlich.