Jahresabschlüsse

Jahresabschluss­tätigkeiten

Wir erledigen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussarbeiten. Hierzu zählen der Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die Einnahmenüberschussrechnung (Gewinnermittlung) nach § 4 Abs. 3 EStG und die im zunehmenden Maße geforderten Erstellungsberichte.

Unsere Leistungen im Einzelnen: